Warum die DIbt-Zulassung von stationären Fettabscheideranlagen nicht mehr erforderlich ist – Ein umfassender Leitfaden
In der Abwassertechnik gibt es immer wieder Missverständnisse, insbesondere wenn es um die DIbt-Zulassung von Fettabscheideranlagen geht. Insbesondere bei Behörden und Kunden wird immer noch nach der DIbt-Zulassung für stationäre Fettabscheideranlagen gefragt, obwohl diese in der aktuellen Rechtslage nicht mehr erforderlich ist. Im Gegensatz dazu gilt die DIbt-Zulassung weiterhin für mobile Fettabscheider, die aber ebenfalls strengen, neuen Anforderungen unterliegen. In diesem Artikel erklären wir, warum die DIbt-Zulassung für stationäre Fettabscheideranlagen nicht mehr notwendig ist, welche Zulassungen heute gelten und wie sich die Regelungen für mobile Anlagen unterscheiden.
Was ist die DIbt-Zulassung?
Die DIbt-Zulassung (Deutsches Institut für Bautechnik) war früher eine entscheidende Voraussetzung für die Zulassung von Bauteilen und Anlagen auf dem deutschen Markt. Sie garantierte, dass Produkte bestimmten technischen Standards und Sicherheitsanforderungen entsprachen. Für stationäre Fettabscheideranlagen war die DIbt-Zulassung lange Zeit eine wesentliche Voraussetzung, um die Genehmigung der zuständigen Behörden zu erhalten.
In den letzten Jahren hat sich jedoch die Normung für Fettabscheideranlagen geändert. Während die DIbt-Zulassung für stationäre Anlagen nicht mehr erforderlich ist, bleibt sie für mobile Fettabscheider ein relevantes Thema, da diese eine andere Anforderungsklasse darstellen.
Warum ist die DIbt-Zulassung für stationäre Fettabscheideranlagen nicht mehr erforderlich?
Seit der Einführung der DIN EN 1825 und der damit verbundenen internationalen Vereinheitlichung der Abwasserbehandlungstechnologien ist die DIbt-Zulassung für stationäre Fettabscheideranlagen nicht mehr erforderlich. Diese Normen regeln die technischen Anforderungen und Prüfmethoden für Fettabscheideranlagen und sorgen dafür, dass die Geräte die aktuellen Umweltvorgaben und Leistungsanforderungen erfüllen.
Für stationäre Fettabscheideranlagen sind heute vor allem die DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 von Bedeutung, die die technischen Anforderungen und Installationsbedingungen für Fettabscheider in stationären Abwassersystemen definieren. Die CE-Kennzeichnung dient als Bestätigung, dass ein Produkt den europäischen Sicherheits- und Umweltnormen entspricht, was eine DIbt-Zulassung überflüssig macht.
Der Unterschied zwischen mobilen und stationären Fettabscheideranlagen
Ein entscheidender Punkt, den viele nicht wissen, ist der grundlegende Unterschied zwischen mobilen und stationären Fettabscheideranlagen. Beide Arten erfüllen ähnliche Aufgaben – das Trennen von Fett und Öl aus Abwasser –, aber sie sind für unterschiedliche Einsatzszenarien konzipiert und haben verschiedene technische Anforderungen.
Stationäre Fettabscheideranlagen
Stationäre Fettabscheideranlagen sind fest in ein Abwassersystem integriert. Sie werden in der Regel bei kommerziellen Betrieben, Gastronomiebetrieben oder industriellen Einrichtungen eingesetzt, die regelmäßig fettiges Abwasser produzieren, wie z. B. Restaurants, Großküchen oder Lebensmittelverarbeitungsanlagen. Sie müssen dauerhaft in das Abwassersystem eingebaut werden und sind nicht für den Transport oder die Flexibilität gedacht.
Wesentliche Merkmale:
- Feste Installation in Abwassersysteme.
- Hohe Kapazität zur Behandlung von großen Mengen an fettigem Abwasser.
- Langfristige Nutzung und geringer Wartungsaufwand, wenn sie ordnungsgemäß installiert und betrieben werden.
- Einhaltung der DIN EN 1825-1 und 1825-2 zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit.
Mobile Fettabscheideranlagen
Mobile Fettabscheideranlagen sind nicht fest in das Abwassersystem integriert. Sie können transportiert und an verschiedenen Orten eingesetzt werden, z. B. bei temporären Veranstaltungen, Baustellen oder Küchenwagen. Diese Anlagen bieten eine flexible Lösung für temporäre oder wechselnde Einsatzorte, bei denen der Abwasserbehandlungsbedarf nur für eine begrenzte Zeit besteht.
Wesentliche Merkmale:
- Hohe Flexibilität durch den Transport von einem Einsatzort zum anderen.
- Kompaktere Bauweise im Vergleich zu stationären Anlagen.
- Ideal für temporäre Anwendungen, z. B. bei Events oder in mobilen Küchen.
- DIbt-Zulassung erforderlich, um sicherzustellen, dass die mobilen Anlagen auch unter verschiedenen, oft wechselnden Bedingungen zuverlässig arbeiten.
Warum bleibt die DIbt-Zulassung für mobile Fettabscheider relevant?
Die DIbt-Zulassung für mobile Fettabscheideranlagen bleibt notwendig, da diese Anlagen aufgrund ihrer mobilen Einsatzmöglichkeiten und verschiedenen Einsatzbedingungen zusätzlichen Anforderungen unterliegen. Die DIbt-Zulassung stellt sicher, dass mobile Fettabscheider nicht nur technisch einwandfrei funktionieren, sondern auch die gesetzlich vorgeschriebenen Abwassergrenzwerte einhalten – unabhängig davon, wo sie zum Einsatz kommen.
Insbesondere die Flexibilität und die Möglichkeit, dass mobile Anlagen auch unter schwierigen Bedingungen betrieben werden können, machen eine strenge Zulassung notwendig. Diese Anforderungen an die Sicherheit, Handhabung und Funktionalität von mobilen Geräten können mit einer DIbt-Zulassung umfassend geprüft und gewährleistet werden.
Was bedeutet das für Behörden und Kunden?
Für viele Behörden und Kunden ist die DIbt-Zulassung nach wie vor ein Synonym für Qualität und Sicherheit. Insbesondere in der Vergangenheit wurde diese Zulassung häufig gefordert, da sie den Eindruck einer umfassenden Prüfung und Zulassung vermittelte. Doch heute sollten Fachbetriebe und Kunden über die Änderungen informiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Für stationäre Fettabscheideranlagen ist die DIbt-Zulassung nicht mehr notwendig, sondern die Einhaltung der DIN EN 1825-Normen sowie die CE-Kennzeichnung sind die relevanten Nachweise. Wenn Kunden oder Behörden weiterhin nach der DIbt-Zulassung fragen, kann dies durch eine gründliche Aufklärung über die neuen Normen und Anforderungen ersetzt werden.
Für mobile Fettabscheideranlagen bleibt die DIbt-Zulassung jedoch weiterhin eine Notwendigkeit, um die Flexibilität und Sicherheit der temporären Installationen zu gewährleisten.
Was sind die relevanten Normen und Zulassungen?
Für die meisten stationären Fettabscheideranlagen gilt heute die DIN EN 1825 als Maßstab. Diese Norm regelt die technischen Anforderungen an Fettabscheider und stellt sicher, dass sie den aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen. Wichtig zu wissen ist, dass die CE-Kennzeichnung als gleichwertiger Nachweis für die Übereinstimmung mit europäischen Normen anerkannt wird.
DIN EN 1825-1 und 1825-2
Die DIN EN 1825 ist die maßgebliche europäische Norm für stationäre Fettabscheideranlagen. Sie definiert die Anforderungen an Funktionalität und Leistung der Anlagen und legt Prüfmethoden fest, um die Einhaltung dieser Anforderungen zu überprüfen. Sie stellt sicher, dass Fettabscheideranlagen zuverlässig arbeiten und die Abwässer gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufbereitet werden.
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt den grundlegenden Anforderungen der europäischen Union entspricht. Fettabscheideranlagen, die eine CE-Kennzeichnung tragen, haben die technischen Anforderungen gemäß der DIN EN 1825 erfüllt und entsprechen damit den europäischen Sicherheits- und Umweltstandards.
Herstellerzertifikate
Viele Hersteller bieten Zertifikate an, die bestätigen, dass ihre Anlagen den geltenden Normen entsprechen. Diese Zertifikate dienen als zusätzlicher Nachweis der Qualität und Sicherheit der Anlage und können von Behörden und Kunden als vertrauenswürdiger Nachweis akzeptiert werden.
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