Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Fettabscheider & Hebeanlagen – Steuervorteile für Gastronomie, Gewerbe & Betreiber
Ein neuer Fettabscheider (z. B. für Küche/Gastronomie) und eine passende Abwasserhebeanlage (z. B. unterhalb der Rückstauebene) sind oft eine spürbare Investition. Genau hier kann der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG helfen: Du kannst Investitionen steuerlich vorziehen und Liquidität sichern – wenn die Voraussetzungen passen. Wichtig: Dieser Beitrag dient als praxisnahe Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Ob Ihr konkreter Fettabscheider bzw. Ihre Hebeanlage steuerlich als „bewegliches Wirtschaftsgut“ einzustufen ist und wie die Buchung optimal vorzunehmen ist, klären Sie bitte kurz … Mehr erfahren

